Rechtspsychologische Gutachten für Familiengerichte
Der Schwerpunkt der Praxis liegt auf der Erstellung familienrechtspsychologischer Gutachten im Auftrag von Familiengerichten.
Dabei werden Gutachten unter anderem zu folgenden Fragen erstellt:
- Lebensmittelpunkt von Kindern/Pflegekindern beispielsweise nach Trennung/Scheidung der Eltern
- Erziehungsfähigkeit der Eltern/Großeltern/Pflegeeltern u.a.
- Beurteilung von Kindeswohlgefährdung
- Kontakte (Umgang) der Kinder zu den Eltern nach Trennung/Scheidung
- Rückführung von Kindern nach Fremdunterbringung
Auf Wunsch des Gerichtes wird auch lösungsorientiert gearbeitet und auf Einvernehmen hingewirkt.
Die Gutachten werden wissenschaftlich fundiert, verständlich und nachvollziehbar nach den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten (Zuschlag, 2006) erstellt. Sie entsprechen den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015, 2015) und den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017 )
Während der Bearbeitung wird das Gericht regelmäßig über den Sachstand informiert.
Auf Wunsch erstelle ich auch methodenkritische Stellungnahmen zu bereits verfassten Gutachten.
Literatur
- Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015. (2015). Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Zeitschrift für Familienrecht, Strafrecht, Kriminologie und Soziale Arbeit, 1 (2), 130-146.
- Zuschlag, B. (2006). Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag.